
Sie möchten Ihr Testament errichten oder Sie sind Erbe geworden? Sie möchten Ansprüche aus einer Erbschaft oder Ihren Pflichtteil geltend machen? Das komplexe deutsche Erbrecht erfordert in den meisten Fällen rechtliche Beratung – am besten, bevor es zum Streit kommt.
Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Testament auch umgesetzt wird? Ich entwerfe eine Regelung, mit der ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wird, der die Aufgabe hat, Ihren Willen im Erbfall umzusetzen. Diesem können Sie individuelle Aufgaben zuweisen.
Sie möchten Vertragsentwürfe prüfen lassen? Ich überprüfe oder entwerfe für Sie Verträge im Zusammenhang mit Erbschaften und Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, wie z.B.: Erbauseinandersetzungsverträge, Vergleichsvereinbarungen, Schenkungsverträge, u.a.