
Warum nichtverheiratete Paare ein Testament brauchen
Nichtverheiratete Paare machen sich oft wenig Sorgen um ihr Testament. Oft gehen sie davon aus, dass ihre Partnerin oder ihr Partner auch ohne Ehebund „irgendwie“ an ihrem Erbe beteiligt werden wird. Dem ist aber nicht so. Im folgenden Beispiel erkläre ich warum:
Ein Paar, nennen wir sie Sandra und Stephan, leben seit vielen Jahren zusammen. Vor kurzem haben sie sich eine Eigentumswohnung gekauft, die beiden zur Hälfte gehört. Zum gemeinsamen Haushalt gehören auch die beiden Kinder von Bettina aus einer früheren Beziehung. Bernd hat keine Kinder.
Was passiert, wenn einer von ihnen stirbt? Nach dem Gesetz sind nicht verheiratete Paare nicht verwandt und unterliegen auch sonst keinerlei besonderen Regelungen. Dies steht im starken Widerspruch zu der engen emotionalen Bindung.
Wenn einer von beiden stirbt und sein Erbe nicht in einem Testament geregelt hat, so greift die gesetzliche Erbfolge. Der Partner oder die Partnerin erbt dann nichts. Stattdessen die nächsten Verwandten des Verstorbenen. Wenn er leibliche Kinder hat, so erben diese. Wenn er keine Kinder hat, erben die Eltern oder die Geschwister.
In unserem Beispiel bedeutet das: Wenn Bernd stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, erben seine Eltern allein. Sollten seine Eltern nicht mehr leben, so erben seine Geschwister.
Das gesamte Eigentum von Bernd, seine Bankguthaben, ja auch seine Haushaltsgegenstände und Möbel werden an die “fremden“ Erben fallen. Besonders brenzlig wird es, wenn beide ein Haus oder eine Wohnung angeschafft haben wie in unserem Beispiel. Dann fällt die Hälfte des Hauses an die Eltern oder Geschwister von Bernd. Diese werden meist auf Auszahlung ihres Anteils drängen oder eine Miete von der überlebenden Bettina verlangen. Möglicherweise muss sie das Haus nun verkaufen, um die Erben auszahlen zu können. Sie muss nun zusätzlich zur Trauer auch um das gemeinsame Heim bangen.
Die Verwicklungen werden umso schwieriger, je mehr Personen beteiligt sind, z.B. wenn Bernd auch eigene Kinder aus einer früheren Beziehung hat und beide auch noch gemeinsame Kinder haben. Dann entstehen komplexe Erbengemeinschaften, die zu erheblichem Streit und Abstimmungsbedarf führen.
Die Konsequenz kann nur heißen: Unverheiratete Paare müssen ein Testament machen, das den anderen Partner zum Alleinerben einsetzt und auch für die anderen Familienmitglieder Regelungen trifft. Ganz lassen sich damit Ansprüche anderer nicht ausschließen, denn oft haben sie Pflichtteilsansprüche. Doch dazu kommen wir in meinem nächsten Rechtstipp.