Sie sind Erbe geworden?
Zu der Trauer um einen Verstorbenen kommt die Nachricht, dass man Erbe geworden ist.
Meist ist das ein Grund zur Freude. Doch Vorsicht! Das Erbe umfasst nicht nur das Vermögen sondern auch die Schulden des Verstorbenen. Und nach deutschem Recht müssen Sie das Erbe nicht etwa ausdrücklich annehmen, vielmehr haben Sie nur sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen, nachdem Sie davon Kenntnis erlangt haben. Eine längere Frist gilt nur, wenn Sie sich im Ausland aufgehalten haben.
Es gilt also, sich in dieser kurzen Zeit einen Überblick über Vermögen und Schulden des Erblassers zu verschaffen.
Sobald Sie das Erbe angetreten haben, also die Frist zur Ausschlagung verstreichen lassen, haften Sie für die Schulden des Erblassers grundsätzlich auch mit Ihrem Privatvermögen.
Bereits in dieser Phase kann die Beratung durch ein Anwalt sinnvoll sein. Neben der Ausschlagung kommt auch der Antrag auf eine sogenannte Nachlassverwaltung in Frage, bei der das Vermögen des Erblassers verwertet wird und die Schulden bezahlt werden. Sollte sich ein Überschuss ergeben, so gehört dieser dem Erben, sind die Schulden höher, so haftet der Erbe nicht.