Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst festlegen, wer an Ihrer Stelle welche wichtigen Entscheidungen treffen soll, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Sie sollten der Person stark vertrauen, der Sie eine solche Vollmacht erteilen,

Die „Vorsorgevollmacht“ ist gesetzlich nicht definiert – es gibt auch keine „Standard-Vorsorgevollmacht.“ Vielmehr legen Sie selbst fest, für welche Bereiche der Bevollmächtigte handeln kann. In Frage kommen vor allem:

  • Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern
  • Vertretung gegenüber Gerichten
  • Vermögenssorge – Vertretung gegenüber Banken etc.
  • Abschluss von Verträgen aller Art – z.B. Kauf- und Mietverträge
  • Gesundheitssorge – Vertretung gegenüber Ärzten und Krankenhäusern, Durchsetzung Ihres Willens aus einer gesonderten Patientenverfügung u.a.
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • und weitere

Die Vielzahl der Punkte und die erheblichen Auswirkungen erfordern ein intensives Nachdenken und eine gute Beratung und lassen sich meist nicht durch Ausdrucken von Formularen aus dem Internet ersetzen.

Mit Ihnen gemeinsam erstelle ich eine auf Ihren Willen zugeschnittene Vorsorgevollmacht.