Aufgaben Testamentsvollstrecker
Der vom Gesetz vorgesehene Regelfall ist die Abwicklungsvollstreckung. Dabei ist es die Aufgabe des Testamentsvollstreckers, den Nachlass in Besitz zu nehmen und nach den Verfügungen des Erblassers zu verteilen (§ 2203 Bürgerliches Gesetzbuch).
Man kann die Aufgaben des Testamentsvollstreckers vereinfacht wie folgt angeben:
- Inbesitznahme des Nachlasses
- Erstellen eines Nachlassverzeichnisses
- Erfüllen von Verbindlichkeiten, dazu gehören auch Pflichtteile und Vermächtnisse
- Erstellung eines Teilungsplanes (bei mehreren Erben)
- Übergabe des verbleibenden Nachlasses an den oder die Erben