Wie wird man Testamentsvollstrecker
Der Testamentsvollstrecker wird durch den Erblasser im Testament ernannt (§ 2197 BGB). In bestimmten Fällen kann auch das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker ernennen. Die Entscheidung, ob Testamentsvollstreckung angeordnet wird, trifft jedoch der Erblasser zu Lebzeiten.
Grundsätzlich kann daher jeder geschäftsfähige Erwachsene Testamentsvollstrecker werden.